Rechtsprechung
BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zur Durchsetzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz
- Wolters Kluwer
Zustellung - Urteil - Begründung - Zeitablauf - Arbeitsgericht - Verkündung - Verfassungsbeschwerde - Rechtsstaatsprinzip
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 20 Abs. 3
Rechtsfolgen verspäteter Abfassung eines landesarbeitsgerichtlichen Urteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG München, 10.05.1999 - 3 Sa 1205/98
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Mit einer am 27. April 2001 eingegangenen Kurznachricht übersandte das Bundesarbeitsgericht dem Beschwerdeführer den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zur Kenntnisnahme.Das Urteil verstoße im Hinblick auf den langen Zeitraum zwischen Verkündung und schriftlicher Niederlegung gegen sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei er Bezug nimmt auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982).
Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren könne im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - nicht mehr weiterbetrieben werden.
Die Unkenntnis des Beschwerdeführers von dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982) schütze den Beschwerdeführer nicht.
Wegen der weiteren Begründung wird verwiesen auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, AP Nr. 33 zu Art. 20 GG = NZA 2001, S. 982.
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Unter notwendigen Auslagen im Sinne von § 34 a Abs. 2 BVerfGG werden nur diejenigen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 88, 382 ). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ). - BAG, 26.06.2001 - 9 AZN 132/01
Divergenzbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01
Der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts haben darauf hingewiesen, dass das Bundesarbeitsgericht bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht abhelfen könne (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Juni 2001 - 9 AZN 132/01 - NZA 2001, S. 1036).
- BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01
Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen
Solange dieser Rechtszustand besteht, hat die unterlegene Seite deshalb die Möglichkeit, nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist unmittelbar Verfassungsbeschwerde gegen eine bis dahin nicht vollständig mit Gründen versehene Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts einzulegen (…BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - aaO, zu B I 2 c dd der Gründe und seit dem in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur 15. November 2001 - 1 BvR 728/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 10; - 1 BvR 793/01 - - 1 BvR 794/01 - - 1 BvR 1314/01 - - 1 BvR 1198/01 - - 1 BvR 1633/01 - 31. Januar 2002 - 1 BvR 2027/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 11).